Neuer Pauschalvertrag zwischen dem VDD und der GEMA

Der Pauschalvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zur Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik in Gottesdiensten ist bis 2022 verlängert worden. »Zusätzlich zu den bereits in der Vergangenheit abgegoltenen Darbietungen der Ernsten Musik und der liturgischen Musik können künftig auch Werke der Unterhaltungsmusik in Gottesdiensten eingesetzt werden, ohne dass eine Meldung oder eine Vergütung an die GEMA erforderlich ist«, gab der VDD bekannt.

VDD/red

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.