Neue Aufgaben und ein neuer Vorsitzender im BKKD

Ralf Stiewe (Bild), Jahrgang 1970, ist seit August 2002 als Regionalkantor für das Bistum Mainz in Gießen tätig. Nach 9 Jahren Tätigkeit im Vorstand des BKKD wurde er im März 2014 als Nachfolger von Markus Uhl zum ersten Vorsitzenden gewählt. Wolfgang Trottmann bleibt zweiter Vorsitzender.

Der Bundesverband katholischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Deutschlands (BKKD) ist eine Interessenvertretung für die Berufsgruppe der Kirchenmusiker (im Folgenden Sammelbegriff für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker). Er setzt sich aus elf aktiven Diözesanverbänden zusammen. Derzeit stehen die Aspekte Arbeitszeit, Stellenplan, Vergütung, Arbeitsrecht, Zukunft des Kirchenmusikerberufes im Mittelpunkt der Diskussionen. Hier sind der diözesenübergreifende Informationsaustausch unter den Kirchenmusikern, der stete Kontakt zu den diözesanen Kirchenmusikreferaten und der Kontakt zu den für die Kirchenmusik tätigen Verbände und Organisationen (ACV, Pueri Cantores, AGÄR, KDL, ZKD, Verband evangelischer KirchenmusikerInnen in Deutschland, aber auch AGKOD/ZdK) auf Bundesebene wichtige Verknüpfungen.

Lobbyarbeit für die Kirchenmusik ist notwendig

Musik und Kultur gehören zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen. Sie sind wichtige, identitätsstiftende Bestandteile unseres kirchlichen Lebens mit hoher Wirkung nach innen und außen. Sie haben die Kirchengeschichte deutlich mitgeprägt und tun das noch immer.

Gleichzeitig ist von 2002 auf 2009 ein Rückgang um knapp 1/3 auf gut 1400 hauptberufliche Kirchenmusikerstellen zu verzeichnen (Auf evangelischer Seite blieb die Zahl von knapp 2000 hauptberuflichen Kirchenmusikern in etwa konstant). Die AGÄR warnt vor zunehmenden Fachkräftemangel und wachsenden Schwierigkeiten, selbst hervorgehobene Stellen adäquat zu besetzen. Der daraus folgende zunehmende Rückgang der Nachwuchsförderung (Chorsänger, Sänger, Organisten, Musiktheoretiker, Musikhistoriker etc.) wird schon 2004 vom Deutschen Musikrat deutlich artikuliert.

Die Sorge um die schwindende Attraktivität des Kirchenmusikerberufs ist durchaus berechtigt. Sie wird aber nur in Fachkreisen (Ausbildungsstätten, Kirchenmusikämter und -referate, Deutscher Musikrat, Musik-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages) adäquat wahrgenommen. Anstellungsträger, aber auch große Teile in Staat und Zivilgesellschaft scheinen diese Sorge nicht oder nur vereinzelt zu teilen.

Kirchenmusiker arbeiten in den verschiedenen Diözesen zu höchst unterschiedlichen Konditionen. Stellenpläne gibt es nur vereinzelt. Sechstagewoche und Wochenendarbeit sind systemimplizit, nicht immer ist dafür aber ein Tarifausgleich vorgesehen. Dem vielseitigen Arbeitsbereich als Künstler, Ensembleeiter, Konzertveranstalter, Nachwuchsförderer, Ausbilder, Organisator, Öffentlichkeitsbeauftragter und Fundraiser mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung wird tariflich in der Regel nicht entsprochen: die tarifliche Eingruppierung liegt vielfach deutlich unter der beruflichen Qualifikation des Stelleninhabers.

Das Endgehalt eines Kirchenmusikers liegt in der Regel unter dem Einstiegsgehalt eines Studienrates, dies bei vergleichbarer Qualifikation. Ausnahmen sind sehr vereinzelt. Die kleine Berufsgruppe der Kirchenmusiker ist in den Tarifkommissionen der Diözesen selten fachlich adäquat vertreten.

Der Eindruck einer geduldeten Kirchenmusik („Kirchenmusik ist gut, solange sie nichts kostet“) muss wieder dem Bedürfnis nach Kirchenmusik Platz machen. Kirchenmusik berührt, Kirchenmusik bedeutet Gemeinschaft, Kirchenmusik ist ein Schatz mit unendlichen Facetten, Kirchenmusik birgt erhebliches Entwicklungspotential, Kirchenmusik ist ein Abglanz zukünftiger Herrlichkeit. Deswegen ist sie lebensnotwendig. Dafür arbeitet der BKKD.

Ralf Stiewe

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