Kirchengemeinden dürfen Noten und Liedtexte weiterhin kopieren

Katholische Gemeinden in Deutschland dürfen für Gottesdienste und ähnliche Veranstaltungen weiterhin Noten kopieren und diese für ihre Gemeindemitglieder auslegen: Ein entsprechender Vertrag wurde jetzt verlängert – doch es gibt auch Einschränkungen.

Katholische Gemeinden dürfen weiterhin Noten und Liedtexte nutzen. Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen der Dokumente bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Montag in Bonn mitteilte. Der Geschäftsführer des VDD, Hans Langendörfer, betonte, dass es mit der pauschalvertraglichen Einigung gelungen sei, aufgrund der Befreiung von Melde- und Vergütungspflichten für eine erhebliche Entlastung zu sorgen.

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katholisch.de/VG-Musikedition

Bildquelle: VG-Musikedition

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