Reisekostenabrechnung


Für die Kirchenmusik unterwegs

Die Abrechnung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Beendigung der Reise vorliegen.

Berechnung des Tagegelds

1) Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung kann ein Tagegeld ausgezahlt werden. Das Tagegeld beträgt ab dem 01.01.2024 32 EUR für einen ganzen Tag (24 Stunden) sowie 16 EUR für entweder eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden oder einen An- bzw. Abreisetag bei Reisen mit Übernachtung.

2) Gestellte Mahlzeiten sind Mahlzeiten, die unentgeltlich gewährt wurden. Für das Frühstück werden 20 Prozent (6,40 EUR), für warmes Mittag- und Abendessen je 40 Prozent (12,80 EUR) vom zustehenden Tagegeld einbehalten.

Ausgaben

1) Bahnfahrten sind grundsätzlich in der 2. Klasse zu buchen. Sollte eine Bahnfahrt in der 1.Klasse günstiger sein als in der 2. Klasse ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

2) Sollte eine private BahnCard100 genutzt werden, kann die Hälfte der Kosten einer Bahnfahrt in der 2. Klasse erstattet werden. Diese fiktiven Kosten sind nachzuweisen (z.B. Preisauskunft).

3) Taxikosten können nur bei triftigen Gründen erstattet werden, z.B. aufgrund des Gesundheitszustands, öffentliche Beförderungsmittel verkehren nicht oder nicht zeitgerecht, Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr für Zu- und Abgang.

4) Stadtverkehr-Ausgaben sind Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr und müssen belegt werden. Bei Nutzung von Online-Tickets kann auch eine Rechnung als Beleg dienen.

5) Übernachtungen können mit Beleg bis max. 100 EUR (ohne Frühstück) anerkannt werden. Übernachtungen ohne Beleg können nicht anerkannt werden.

6) Grundsätzlich können Parkgebühren bis max. 10 EUR pro Tag erstattet werden. Die Erstattung höherer Parkgebühren ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

7) Reisenebenkosten sind Auslagen, die mit der Dienstreise in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die notwendig sind, um die Reise überhaupt auszuführen. Dies können z.B. Eintrittsgelder sein. Die Notwendigkeit der Ausgabe ist im Einzelnen zu begründen.

Fahrten mit dem PKW

1) Bei Fahrten mit einem privaten PKW wird eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Ct./km, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 150 EUR für die gesamte Reise gewährt.

2) Mit dieser Entschädigung sind Kosten für Mitreisende und mitgeführtes Gepäck abgegolten.

    1

    Persönliche Angaben

    2

    Angaben zur Reise

    3

    Reisekosten

    4

    Verpflegungspauschale

    5

    Abschluss & Senden

    Angaben zur Reise

    Kosten

    Fahrtkosten Bahn
    (Kommabeträge bitte mit Punkt statt Komma angeben): (in €)

    Gesamtkosten PKW (30ct/km):

    Reisenebenkosten
    (Kommabeträge bitte mit Punkt statt Komma angeben): (in €)

    Verpflegungspauschale

    Ich verzichte auf die Auszahlung von Tagegeldern

    Wichtige Hinweise zur Berechnung Verpflegungspauschale:

    Eine mehrtägige Reise besteht aus einem Anreise- und einem Abreisetag mit jeweils 16,00€ Verpflegungspauschale. Die Tage zwischen An- und Abreise zählen als ganzen Tag mit je 32,00€ Verpflegungspauschale. Werden Mahlzeiten gestellt, werden diese wie folgt prozentual von der Pauschale abgezogen: Frühstück 20%, Mittagessen: 40%, Abendessen: 40%.

    Bitte wählen Sie die Reisedauer:

    Mehrtägige Reise (Anzahl Kalendertage)

    Frühstück Mittagessen Abendessen 

    Gesamtbetrag Verpflegungspauschale: 


    Frühstück Mittagessen Abendessen 

    Zwischenbetrag Verpflegungspauschale:


    Frühstück Mittagessen Abendessen 

    Zwischenbetrag Verpflegungspauschale:

    Belege (alle Belege als eine PDF-Datei)

    , den
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