Um hervorragende künstlerische und pädagogische kirchenmusikalische Leistungen auszuzeichnen, verleiht der Allgemeine Cäcilienverband für Deutschland den Titel „Musikdirektor/-in ACV“.

Voraussetzung dafür ist eine herausragende kirchenmusikalische Arbeit oder exemplarische kirchenmusikalische Basisarbeit in einem Zeitraum von in der Regel mindestens zehn Jahren, die in Kirche und Gesellschaft wirkt bzw. gewirkt hat. Der Verleihung des Titels geht ein Prüfungsverfahren voraus. Nach erfolgreichem Verlauf des Prüfungsverfahrens erhält der Bewerber oder die Bewerberin ein Zertifikat in Form einer Urkunde und eines Abzeichens. Er bzw. sie ist dann berechtigt, den Titel „Musikdirektor/-in ACV“ zu seinem bzw. ihren Namen zu führen. Der Titel ist als Leistungs-Zertifikat zu sehen und versteht sich nicht als eine Ehrenauszeichnung. Dadurch und auf Grund der Verbindung mit entsprechenden Prüfungskriterien stellt er eine an der Praxis orientierte Ergänzung zu Diplomen und anderen Abschlüssen musikalischer Aus- und Fortbildung dar.

Den Antrag auf Verleihung des Titels „Musikdirektor/-in ACV” stellt der Bewerber bzw. die Bewerberin oder die Pfarrei, für die er oder sie tätig ist, schriftlich an die Geschäftsstelle des ACV. Ãœber die Zuerkennung des angestrebten Titels entscheidet eine Prüfungskommission, die aus dem Präsidium des ACV und ggf. einem Einzelmitglied aus dem Fachbeirat des ACV besteht. Wird der Titel dem Bewerber zuerkannt, erhält er eine Urkunde, die vom Präsidenten des ACV und dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unterzeichnet ist und das Abzeichen.

Über die eingereichten Anträge wird zweimal jährlich entschieden: Februar/März und Oktober/November

Verleihungsbedingungen

Das von Matthias Engert entworfene Abzeichen (27 X 11 X 2 mm) ist in Feinsilber graviert, vergoldet und blau emailliert.

Kontakt

Generalsekretär Raphael Baader
Tel.: 0941 / 84339
gs@acv-deutschland.de

Michael Neymeyer

Pia Gensler

Wetzel, Rudolf

Bader, Konrad

Wallrath, Klaus

Angeli, Christoph

Stühlmeyer, Dr. Ludger

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