Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der Katholischen Kirche unterzeichnet.
Zwischen dem VDD und der VG Musikedition besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung (analoge) Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst zu verwenden. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der Katholischen Kirche nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, (auch digitale) Vervielfältigungen inklusive Beamernutzungen von Noten und Liedtexten herzustellen. Das gilt zum Beispiel für Gottesdienste und weitere Gemeindeveranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen, Aus-, Weiter- und Familienbildungsstätten oder in Einrichtungen der Altenpflege.
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der beigefügten Pressemitteilung und dem Meldebogen.
VG Musikedition
Pressemitteilung
Meldebogen
VG Musikedition und VDD unterzeichnen Gesamtvertrag
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