Wie der Verband der Diözesen Deutschlands meldet, wurde nach langwierigen Verhandlungen mit der VG Musikedition, die ihre zwischenzeitlich ausgesprochene Kündigung zurückgenommen hat, der Pauschalvertrag über Fotokopien von Noten und Liedtexten in Gottesdiensten verlängert.
Ab dem 1. Januar 2015 ist es nun zusätzlich erlaubt, Liedhefte mit maximal acht Seiten anzufertigen, sofern sie nur für eine einzige Veranstaltung (z. B. Trauung, Taufe, Festgottesdienst) genutzt werden. Zugleich wird auch der Pauschalvertrag über die Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Rahmen der §§ 70/71 Urheberrechtsgesetz (nachgelassene und wissenschaftliche Ausgaben) fortgeführt.
Pauschalvertrag über Fotokopien von Noten verlängert
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