Fünf Millionen Euro für Wiederbelebung der Amateurmusik

Im Förderprogramm »Neustart Amateurmusik« startet im Jahr 2022 die zweite Förderrunde. Von 10,88 Millionen Euro Gesamtvolumen stehen dafür aktuell fünf Millionen Euro an Wiedereinstiegshilfe bereit. Gefördert werden Projekte, die der durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkten Amateurmusik den musikalischen Neustart erleichtern.

Im Förderprogramm »Neustart Amateurmusik« können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem Projekt um eine Förderung von 2000 bis max. 10 000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist nichts weniger als die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben.

Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen März und dem 31. Dezember dieses Jahres liegen. Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.

Ansprechpartner beim ACV
Bei Fragen zur Förderung können KirchenmusikerInnen die ACV-MitarbeiterInnen im Kompetenznetzwerk Amateurmusik kontaktieren:
Antje Nestler oder Dr. Joachim Werz
Telefon 0176/73545654
E-Mail neustart@acv-deutschland.de

Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. / ACV

bundesmusikverband.de/antragstellung

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