Die langsame Rückkehr des Gemeindegesangs

Hinter den Masken erschallen zaghaft die ersten Töne.
In den vergangenen Monaten durften Gottesdienstbesucher wegen der Corona-Pandemie der Musik nur lauschen. Nun kehrt der Gesang der Gemeinden in die Kirchen zurück – doch das Singen müssen sie erst wieder lernen.

Still ist es seit Corona in den Kirchen geworden. Handelt es sich nun um diese Gemeinde, die die Klassiker aus dem Gotteslob nur so durch den Sakralbau schmettert oder aber um jenes Kirchenvolk, das die Nasen eher verschämt in das Gesangbuch steckt – Aerosole bleiben Aerosole. Und die werden beim Singen vermehrt gebildet und fliegen gerne weit, wie verschiedene Studien belegen. Für den Gemeindegesang bedeutete das zunächst einmal das Aus. Nun kehrt er nach über einem Jahr langsam wieder zurück.

Für den Präsidenten des Allgemeinen Cäcilien-Verbandes (ACV), Marius Schwemmer, eine gute Nachricht – auch wenn die ersten Reaktionen zwiegespalten waren. "Da war einerseits große Freude, dass wieder gesungen werden kann", sagt der Passauer Diözesankirchenmusikdirektor. Manche Gemeindemitglieder hätten wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr jedoch auch Bedenken.

Am Anfang der Pandemie haben die Leute bewusster zugehört"

Statt selber zu singen, mussten die Kirchenbesucher in der Corona-Zeit das Zuhören lernen. "Am Anfang der Pandemie haben die Leute bewusster zugehört", resümiert Schwemmer. Von null auf hundert kann in den Gottesdiensten deshalb nicht gefahren werden. Die Kirchenmusiker führten die Gläubigen schrittweise wieder an den Gesang heran – zum Beispiel über Kehrverse im Wechsel mit dem Kantor. "Die Leute müssen erst wieder spüren, dass sie singen dürfen."

Wer aber wo und ab welcher Inzidenz mit oder ohne Maske singen darf, regeln die Corona-Schutzverordnungen der Länder. So greift im Bistum Passau die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Anfang Juni. Und nach der dürfen bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 die Stimmen wieder erklingen. Im geschlossenen Raum muss die Maske dabei jedoch Mund und Nase bedecken. In Rheinland-Pfalz hingegen darf im Gottesdienst nur singen, wer an der frischen Luft ist. Und in Nordrhein-Westfalen muss innerhalb eines geschlossenen Raums bei der Vokalmusik ein Abstand von zwei Metern zwischen den Singenden herrschen. Kompliziert bleibt es für jene Bistümer, deren Gebiete sich über mehrere Bundesländer erstrecken. Betroffen ist davon zum Beispiel das Erzbistum Berlin – dort gelten, je nach Ort, die Verordnungen von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt.

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Annika Schmitz (KNA)

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