Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.

Neue Antragsrunde Förderprogramm Impuls

Das ca. 20 Millionen Euro starke bundesweite Förderprogramm IMPULS fördert die Vielfalt an Organisationsformen der Amateurmusik in ländlichen Räumen. Ab sofort können Ensembles wieder Anträge bei IMPULS einreichen. In diesem Jahr gibt es keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr, sondern einen Zwei-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen zum kreativen Neustart, zur Mitgliedergewinnung und zur Strukturstärkung, die im Jahr 2022 starten und zum Abschluss kommen.

Neustart Amateurmusik – zweite Runde

Auch das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund fünf Millionen Euro für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Auch hier wird es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen Zwei-Monats-Turnus. Für die neue Antragsphase sind digitale Veranstaltungen geplant, in denen Hinweise für die Antragstellung gegeben und Fragen geklärt werden können. Zudem wird eine Antragshotline und FAQs Interessierte unterstützen. Sämtliche Informationen zur neuen Ausschreibungsrunde werden zu Beginn des Jahres auf der Neustart-Webseite veröffentlicht. Aktuelle Informationen finden sich auch auf Facebook @neustartamateurmusik.

Fortführung der Wirtschaftshilfen sowie der Neustarthilfe bis März 2022

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgesetzt. Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.

Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.

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