Ehrenzeichen des ACV (Cäcilienabzeichen)

Ehrenzeichen

Der ACV bietet Interessenten auf diesem Wege Ehrenzeichen an, die als Auszeichnung z. B. für langjährige Kirchenchormitgliedschaft oder für Kirchenmusikerjubiläen gedacht sind.

Dieses Cäcilienabzeichen gibt es in einfacher Ausführung (ohne Kranz) und mit Silber- (25jähriges Jubiläum) oder Goldkranz (40jähriges Jubiläum).

Die Ehrenzeichen selbst sind aus Messing, versilbert. Größe ca. 10 X 10 mm. Die Darstellung ist dreifarbig gedruckt und zusätzlich mit Dekomail überzogen. Das Cäcilienabzeichen ist entweder mit langer Nadel oder mit Sicherheitsnadel als Befestigung erhältlich.

Das "einfache" Abzeichen ohne Kranz kostet 4,50 €, Ehrenzeichen mit Kranz (wie Abb.) kosten 5,50 €, Sonderanfertigungen für 50-, 60- oder 70jähriges Jubiläum 9,- € pro Stück (gewerbliche Kunden bitte bei der Geschäftsstelle des ACV nach Staffelpreisen fragen, Tel.: 0941/843 39). Blanko-Urkunden dazu erhalten Sie zum Stückpreis von 2,50 €.

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Versandkosten und MwSt.
Bitte bestellen Sie schriftlich (als PDF-Datei zum Ausdrucken) oder per E-Mail.

Palestrina-Medaille

Palestrina-Medaille

Aus Anlass der Hundertjahrfeier des Allgemeinen Cäcilienverbandes für die Länder der deutschen Sprache im Jahr 1968 hat das Präsidium des ACV die Palestrina-Medaille gestiftet, welche allen Kirchenchören verliehen werden kann, die eine kirchenmusikalische Tätigkeit von mindestens einhundert Jahren nachweisen können. Alle für die Auszeichnung in Frage kommenden Kirchenchöre können vom Sekretariat des ACV, Andreasstrasse 9, 93059 Regensburg, Tel. 0941/84339 hierfür Antragsformulare anfordern, die in zweifacher Ausfertigung mit dem Dokumentationsmaterial mindestens acht Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin an das Sekretariat des ACV einzusenden sind. (50,- Euro Bearbeitungspauschale bzw. 25,- Euro für Bezieher der Musica sacra)

Den Antrag auf Verleihung (Vorderseite, Rückseite) und die Verleihungsbedingungen können Sie auch als PDF-Dokumente herunterladen.

Ambrosius-Medaille

Ambrosius-Medaille

Die Ambrosius-Medaille des ACV, die im Gedenken an den hl. Bischof Ambrosius geschaffen wurde, kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich über ihren Tätigkeitsbereich hinaus in außergewöhnlichem Engagement hauptberuflich oder ehrenamtlich um die Kirchenmusik verdient gemacht haben.

Die Auszeichnung kann von dem zuständigen Ortspfarrer über den Diözesanpräses des ACV beantragt werden. Über den Antrag entscheiden die Landespräsidenten von Deutschland, Österreich und der Schweiz, die auch die Urkunde der Auszeichnung unterzeichnen. Die anfallenden Kosten trägt der Antragsteller.

Orlando di Lasso-Medaille

Orlando di Lasso-Medaille

Die Orlando di Lasso-Medaille bedeutet die höchste Auszeichnung des Verbandes und wird nur in besonderen Fällen aufgrund herausragender kirchenmusikalischer Verdienste auf musikforschendem, kompositorischem, musikkulturellem wie musikerzieherischem Gebiet verliehen.

Die Verleihung erfolgt durch einstimmigen Beschluss der Präsidenten der Landesverbände.

Zelter-Plakette

Zelter-Plakette

Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des einhundertjährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.

Die vollständigen Bedingungen finden Sie unter: http://www.adc-chorverbaende.de

Anträge sind bei ACV-Sekretariat erhältlich

Felix
Bildung